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Die Travel Rule – Krypto erfüllt globale Vorschriften

24.02.2020

2020 werden Finanzintermediären in den meisten Rechtssystemen die Pflicht auferlegt, bei der Übertragung von Kryptowährungen im Namen von Kunden die Daten dieser Kunden offenzulegen. Die sogenannte “Travel Rule” ist Teil des globalen Regulierungsrahmens zur Geldwäschebekämpfung. Was bei herkömmlichen Zahlungen seit langem üblich ist, stellt die Krypto-Finanzindustrie vor eine grosse Herausforderung.

Kaum jemand hätte sich in den ersten Jahren nach der Veröffentlichung des Bitcoin-Whitepapers gedacht, dass Bitcoin als Wertaufbewahrungsmittel fungieren könnte oder dass Kryptowährungen dereinst mit dem traditionellen Zahlungsverkehr konkurrieren würden. Man muss unwillkürlich an den Spruch “Überlegt euch genau, was ihr wirklich wollt” denken, wenn man die regulatorische Aufmerksamkeit sieht, die dem Cryptospace heute zuteil wird.

Die Travel Rule für Kryptowährungen

Im vergangenen Juni hat die Financial Action Task Force (FATF) neue Bestimmungen für Kryptowährungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Von den 37 Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie diese Regulierungsvorschriften innerhalb eines Jahres umsetzen.

Die einflussreiche zwischenstaatliche Organisation hat Kryptowährungen schon eine ganze Weile im Visier. Im vergangenen Jahr begann sie, “virtuelle Assets” in den regulatorischen Rahmen aufzunehmen und führte den Begriff “Virtual Asset Service Provider” (VASP, siehe unten) ein.

Die Umsetzung einiger der jüngsten Leitlinien stellt für die Krypto-Finanzbranche jedoch eine Herausforderung dar.

Was ist ein Virtual Asset Service Provider (VASP)?

Jede natürliche oder juristische Person, die […] als Unternehmen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten oder Operationen für oder im Auftrag einer anderen natürlichen oder juristischen Person durchführt:

  • Austausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiatwährungen;
  • Austausch zwischen einer oder mehreren Formen virtueller Vermögenswerte;
  • Übertragung virtueller Vermögenswerte;
  • Verwahrung und/oder Verwaltung virtueller Vermögenswerte oder Instrumente, die die Kontrolle über virtuelle Vermögenswerte ermöglichen; und
  • Beteiligung und Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot eines Emittenten und/oder dem Verkauf eines virtuellen Vermögenswerts.

Dies gilt insbesondere für die Empfehlung 16, die häufig als “Travel Rule” bezeichnet wird. Sie verlangt, dass die VASPs, wenn virtuelle Vermögenswerte an oder von einem anderen VASP im Namen ihrer Kunden übertragen werden, Informationen vom Absender und vom Empfänger erhalten, speichern und übermitteln.

Gemäss der neuen Regelung müssen Name, Adresse und Kontonummer des sendenden Kunden sowie Name und Kontonummer des Empfängers übermittelt werden.

Keine neue Idee

Die Travel Rule ist keine neue Erfindung. In den meisten Ländern ist sie zumindest seit den 1990er Jahren Teil der Bestimmungen zum elektronischen Zahlungsverkehr.

Aus regulatorischer Sicht gilt die Anwendung der Regel auf Kryptowährungen daher als Gleichschaltung der Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Geldtransfersystemen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Überweisungen erfordert die Regel jedoch die Übermittlung zusätzlicher Informationen, wie sie für blockchainbasierte Transaktionen per se nicht erforderlich ist. Dadurch, dass sich die Branchenteilnehmer auf Standards für solch eine zusätzliche Informationsebene einigen müssen, wird die Umsetzung der Anforderung zusätzlich erschwert.

Peer-to-Peer-Transaktionen sind nicht betroffen

Im Gegensatz zu herkömmlichen Überweisungen werden Kryptowährungen häufig (sogar in der Regel) zwischen Parteien übertragen, die keine Finanzintermediäre oder VASPs sind. Diese Peer-to-Peer-Transfers sind von der Regelung nicht betroffen.

Die Ungleichbehandlung von Transfers zwischen Intermediären und Peer-to-Peer-Transaktionen wurde kritisiert. Es wurde argumentiert, dass die Travel Rule in ihrer jetzigen Form kriminelle Aktivitäten nicht wirksam bekämpfen kann, sondern dass sie stattdessen die Krypto-Finanzbranche belastet. Dienstleister, die im Cryptospace aktiv sind, haben jedoch keine andere Alternative, als sich an die Regel zu halten.

Mögliche Lösungen

Die Umsetzung der Travel Rule ist nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten als VASP die Anweisung eines Kunden, 10 Bitcoin an eine unbekannte Blockchain-Adresse zu übertragen. Woher wissen Sie aber, ob die Zieladresse von einem anderen VASP kontrolliert wird, sodass Sie verpflichtet wären, die Absender- und Emfängerinformationen zu übermitteln? Sofern dies feststellbar ist, wie werden dann die Informationen übermittelt und in welchem Format? Und was passiert, wenn der Kunde irrtümlich oder sogar absichtlich einen falschen VASP nennt? Wie kann letztlich sichergestellt werden, dass die Kundendaten während des gesamten Prozesses geschützt sind?

Derzeit werden von der VASP-Community verschiedene Lösungen diskutiert. In ersten Ideen wurden zentrale Ansätze vorgeschlagen, wie etwa die weltweite Registrierung von Adressen, die von VASPs kontrolliert werden, was offensichtlich die Vorteile der Blockchain untergraben würde. Die Diskussion konzentriert sich nun zunehmend auf dezentrale und offene Protokolle. Einige Ideen setzen auf den Einsatz von Blockchain.

Andy Bryant von bitFlyer fasste in einem aktuellen Blogbeitrag die verschiedenen technischen Lösungen nach zwei Kriterien zusammen: Erstens, ob es sich um einen zentralisierten oder dezentralen Ansatz handelt, und zweitens, ob die Lösung eine Blockchain verwendet oder nicht.

Implikationen

Unabhängig davon, wie die Travel Rule umgesetzt wird, wird sie grosse Auswirkungen auf das krypto-finanzielle Ökosystem haben. Bei einem VASP ist die Compliance beim Kryptowährungsempfang von einem anderen VASP zusammen mit den Informationen über den beauftragten Sender kostengünstiger als wenn die notwendigen Hintergrundinformationen zu einer Transaktion aus dem privaten Wallet des Kunden beschafft werden müssen.

Aus diesem Grund gibt es Bedenken, dass VASPs die Transaktionen von anderen VASPs bevorzugen könnten, was den Peer-to-Peer-Charakter von Kryptowährungen schwächen würde.

Positiv anzumerken ist, dass die Travel Rule die wichtigsten regulatorischen Bedenken in Bezug auf Kryptowährungen berücksichtigt: ihr Einsatz bei der Geldwäsche und um Sanktionen zu umgehen.

Auch wenn die Angst vor illegalen Transaktionen oft übertrieben ist – das Blockchain-Compliance-Unternehmen Chainalysis bezifferte diesen Teil der Bitcoin-Aktivitäten 2019 mit weniger als 1% – haben solche Behauptungen bisher eine grössere Akzeptanz verhindert.

Obwohl die Travel Rule eine erhebliche Belastung für die im Cryptospace tätigen Personen darstellt, wird sie zumindest für zunehmend gleiche Voraussetzungen für Kryptowährungen und herkömmliche Zahlungssysteme sorgen. Eine Ausrede weniger, den Einstieg aufzuschieben.

OpenVASP

Bitcoin Suisse hat einen offenen Standard vorgeschlagen, der die Einhaltung der Travel Rule für virtuelle Assets erleichtert. Das Protokoll heisst OpenVASP und soll:

  • einen dezentralen Ansatz verfolgen, ohne dass eine zentrale Komponente verwendet wird;
  • mit jeder Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologie (DLT) arbeiten, die für den zugrunde liegenden Virtual Asset Transfer verwendet wird;
  • den Schutz der übermittelten Daten in den Mittelpunkt stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der OpenVASP-Website.

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Die Travel Rule für KryptowährungenKeine neue IdeePeer-to-Peer-Transaktionen sind nicht betroffenMögliche LösungenImplikationenOpenVASP

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