Jede Einschätzung von Bitcoins Quantenresistenz beginnt mit der Frage nach der tatsächlichen Angriffsfläche: Ein ausreichend leistungsfähiger Quantencomputer könnte private Schlüssel aus öffentlichen Schlüsseln ableiten. Rund 7 Millionen BTC befinden sich bereits heute in Adressen, deren öffentliche Schlüssel auf der Blockchain sichtbar sind.
Glaubwürdige Schätzungen verorten die Entwicklung einer solchen Maschine zwischen dem Ende dieses Jahrzehnts und der Mitte der 2030er-Jahre. Die US-Regierung hat ihren Behörden bereits eine Frist bis 2031 gesetzt, um digitale Signaturen auf postquantenkryptografische Verfahren umzustellen.
Für Bitcoin verläuft dieser Übergang nach einer anderen Logik. Die Entwicklergemeinschaft diskutiert weiterhin verschiedene Output-Typen und Signaturschemata. Sobald sich ein bevorzugter Ansatz herauskristallisiert, werden sämtliche Halter ihre Bestände auf neue, quantensichere Adressformate migrieren müssen. Gleichzeitig besteht bislang kein breiter Konsens darüber, wie mit Coins verfahren werden soll, deren Eigentümer diese Migration nicht vornehmen.
Für Anleger sind die erforderlichen Schutzmassnahmen über die wahrscheinlichsten Übergangsszenarien hinweg weitgehend identisch. Für Family Offices, Stiftungen oder Finanzdienstleister, die Bitcoin im Auftrag Dritter verwahren, müssen diese Massnahmen jedoch in konkrete Entscheidungen übersetzt werden, etwa in Bezug auf Adressformate, Verwahrungslösungen und Anlagevehikel.
Viele dieser Institutionen verfügen bereits über Post-Quantum-Roadmaps für ihre übrige technologische Infrastruktur oder setzen entsprechende Strategien bereits um.





