Proof-of-Ownership FAQ

Mittels einer kleinen und einmaligen zusätzlichen Transaktion können wir ihre Verfügungsmacht über ein externes Krypto-Wallets feststellen, welches Sie für Ein- und Auszahlungen von Kryptowährungen in Verbindung mit ihrem Bitcoin Suisse Konto verwenden. Diesen Prozess nennen wir Proof-of-Ownership.

Ich möchte meine externe Krypto-Wallet-Adresse für eine Einzahlung verifizieren.

Um ihre Verfügungsmacht zu dokumentieren, müssen Sie eine Mikro-Transaktion in den Betrag integrieren, den Sie bei uns einzahlen möchten.

Ich möchte eine (neue) externe Krypto-Wallet-Adresse für eine Auszahlung verifizieren.

Um ihre Verfügungsmacht zu dokumentieren, müssen Sie die gewünschte Adresse für eine Auszahlung mittels einer Mikro-Transaktion vorgängig verifizieren.

Ich möchte meine (aktuelle) externe Krypto-Wallet-Adresse für eine Auszahlung verifizieren.

Um ihre Verfügungsmacht zu dokumentieren, müssen Sie die gewünschte Adresse für eine Auszahlung mittels einer Mikro-Transaktion vorgängig verifizieren.

Auf meinem (aktuellen) externen Krypto-Wallet befindet sich kein Guthaben, ich möchte es jedoch für eine Auszahlung verifizieren.

Wir ermöglichen ihnen die Auszahlung eines kleinen Betrags, damit Sie danach wie gewohnt Ihre Adresse verifizieren können. Um ihre Verfügungsmacht zu dokumentieren, müssen Sie danach die gewünschte Adresse für eine Auszahlung mittels einer Mikro-Transaktion wie gewohnt verifizieren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie können weiterhin und wie gewohnt über Ihr Bitcoin Suisse Konto Kryptowährungen handeln. Wenn Sie jedoch Kryptowährungen auf Ihr Bitcoin Suisse Konto einzahlen möchten, werden Sie dazu aufgefordert, zusammen mit Ihrer Einzahlung eine zusätzliche Mikro-Transaktion zu tätigen. Dies müssen Sie bei jeder Einzahlung tun.

Wenn Sie Kryptowährungen auf ein externes Krypto-Wallet auszahlen möchten, müssen Sie zuerst eine Mikro-Transaktion auf Ihr Bitcoin Suisse Konto senden um die Verfügungsmacht zu dokumentieren. Sobald Sie dies getan haben, verfügen Sie über eine verifizierte Krypto-Walletadresse bei Bitcoin Suisse und müssen Ihre Adresse nicht erneut verifizieren.

Im Falle von referenzbasierten Krypto-Währungen wie EOS und XRP, erfolgt die Verifizierung durch einen Referenztag (MEMO) bei der Durchführung der Transaktion.

Sie müssen Ihr externes Krypto-Wallet verifizieren, wenn Sie Einzahlungen auf Ihr Bitcoin Suisse Konto oder Auszahlungen von Ihrem Bitcoin Suisse Konto durchführen möchten. Dies ist Teil der geldwäschereirechtlichen Vorgaben, welche auf Bitcoin Suisse anwendbar sind.

Sie müssen Ihr externes Krypto-Wallet, unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Kontoerstellung für Ein- und Auszahlungen verifizieren lassen.

Bei jeder Einzahlung bestätigen Sie durch eine Mikro-Transaktion, dass Sie die Verfügungsmacht über das externe Krypto-Wallet haben.

Bei einer Auszahlungen müssen Sie Ihr externes Krypto-Wallet einmalig verifizieren lassen. Danach müssen Sie diesen Prozess nicht wiederholen.

Ein- und Auszahlungen von Fiat-Währungen (CHF, USD, EUR, GBP) sind von diesem Prozess nicht betroffen. Dies gilt lediglich für Transaktionen mit Kryptowährungen.

Proof-of-Ownership hat keinen Einfluss auf Ihr Handelstätigkeit oder Portfolio. Sie können weiterhin innerhalb Ihres Bitcoin Suisse Kontos von Kryptowährung zu Kryptowährung oder Fiat-Währung zu Kryptowährung handeln.

Sie müssen den Prozess nur durchlaufen, wenn Sie Kryptovermögen von einem externen Krypto-Wallet einzahlen oder auf ein externes Krypto-Wallet auszahlen möchten.

Ab dem 20. April 2020 müssen alle Ein- und Auszahlungen von externen Krypto-Wallets verifiziert werden. Wenn Sie bereits zuvor ein externes Krypto-Wallet für Auszahlungen verwendet haben, sehen Sie dieses in Ihrem Bitcoin Suisse Online Konto als “Pending” markiert. Sie müssen dieses durch Proof-of-Ownership verifizieren lassen, um dieses weiterhin verwenden zu können.